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Elternspenden an die Schule 

Einführung
Vermehrt möchten in Zeiten knapper öffentlicher Kassen Eltern finanziell die öffentliche Schule ihrer Kinder unterstützen. Hierzu können die Eltern einen gemeinnützigen Förderverein gründen; er ist dann auch berechtigt, Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Durch den Erwerb zusätzlicher Unterrichtsmaterialien kann dann die Schule unterstützt werden. Was aber wenn kein Förderverein besteht?

Verwaltungsanweisung
Die öffentliche Schule selbst ist als Dienststelle berechtigt, Spenden anzunehmen und Zuwendungsbestätigungen auszustellen. Der Name des Spenders und die von ihm geleistete Spende sollten aber, um jedweden Eindruck der Einflussnahme auf die Schule zu vermeiden, der Schulleitung und dem Lehrkörper nicht bekannt sein. Daher ist folgendes Vorgehen möglich: Die Spenden sollen auf ein für diesen Zweck gesondert eingerichtetes Konto eingezahlt werden. Das Konto wird durch eine von der Schulleitung beauftragte Person verwaltet; ggf. kann das Konto auch auf den Namen dieser Vertrauensperson mit einer Treuhandbezeichnung (z. B. „Spendenkonto N-Schule") geführt werden. Insbesondere bieten sich, zur Trennung vom Lehrkörper, die Mitglieder des Elternbeirats (in NRW: Schulpflegschaft) als unselbstständiges Organ der Schule an. Bei Spenden bis 200 EUR (Erhöhung auf 200 EUR erfolgt, nach Zustimmung durch den Bundesrat, im September 2007 durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements rückwirkend auf den 1.1.2007) ist der Zahlungsbeleg als Nachweis ausreichend. Wird das Konto auf den Namen einer Vertrauensperson (und nicht unmittelbar durch die Schule) geführt, dann ist der Einzahlungsbeleg zusätzlich mit dem Stempel der Schule zu versehen. Dabei soll der Aufdruck durch ein Mitglied des Elternbeirats in Anwesenheit des Schulleiters erfolgen. Bei höheren Spenden wird auf dem amtlichen Muster (Empfänger ist eine juristische Person bzw. eine öffentliche Dienststelle) die Zuwendungsbestätigung durch die Vertrauensperson zuerst ohne den Namen des Spenders erstellt. Nach Unterzeichung durch den Schulleiter erfolgt durch die Vertrauensperson die Ergänzung um den noch fehlenden Namen.

Konsequenz
Der dargestellte Verfahrensweg sieht auf den ersten Blick umständlich aus. Soweit aber kein Förderverein besteht, ist so dennoch eine unmittelbare Unterstützung der Schule möglich. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die Schule (Schulleitung/Elternbeirat).