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Finanzamt darf Arbeitsagentur informieren

Kernproblem
Bezieher von Arbeitslosengeld dürfen nur eingeschränkt nebenbei arbeiten. Verdienen sie monatlich mehr als 165 EUR, wird das Arbeitslosengeld entsprechend gekürzt. Das Finanzamt darf Daten, die es durch die Steuererklärung oder eine Betriebsprüfung erfahren hat, an die Arbeitsagentur weitergeben.

Rechtslage
Jeder Finanzbeamte muss das Steuergeheimnis wahren. Er darf die Verhältnisse eines anderen, die ihm in Ausübung seines Amts bekannt werden, nicht unbefugt offenbaren oder verwerten.

Verfügt das Finanzamt jedoch über Daten, die dazu dienen könnten, Straftaten oder den unrechtmäßigen Bezug von öffentlichen Mitteln (z. B. Arbeitslosengeld) aufzudecken, findet das Steuergeheimnis insoweit keine Anwendung. Diese Daten dürfen behördenintern weitergegeben werden.